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KfW fördert Maßnahmen zum Einbruchschutz

Mit 102.000 Wohnungseinbrüchen hat das Jahr 2014 erneuten Rekordstand erreicht. Mit rund 300 Einbrüchen je 100.000 Einwohner liegt Nordrhein-Westfalen damit gleich hinter Bremen, Hamburg und Berlin.

Die Täter, meistens organisierte Banden, haben es dabei nicht nur auf abgelegene Einfamilienhäuser abgesehen. Nicht selten werden Wohnungen in Mehrfamilien-Häuser oder Wohnungen in den oberen Etagen aufgebrochen. Neben dem Verlust von Wertsachen verlieren Einbruchsopfer häufig das Gefühl in ihren eigenen Wänden sicher zu sein und leiden aus diesem Grund oft noch Monate oder gar Jahre an dieser traumatischen Erinnerung.
Auf die steigende Zahl der Einbrüche hat der Bund im Jahresverlauf 2015 reagiert und hat Förderprogramme für Hauseigentümer und Mieter beschlossen, die jetzt umgesetzt werden können.

Seit dem 19. November 2015 können private Eigentümer und Mieter im Rahmen des Förderprogramms "Altersgerecht Umbauen" bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) eine eigenständige Förderung von Einbruchschutzmaßnahmen beantragen.
Maßnahmen für einen altersgerechten Umbau (Barrierereduzierung) und zum Einbruchschutz sind dabei frei kombinierbar. Gleichzeitig wurden die Zuschüsse für Investitionen in die Barrierereduzierung sowie das Erreichen des anspruchsvollen Standards "Altersgerechtes Haus" erhöht.

Nachstehende Einzelmaßnahmen werden gefördert:

(Angaben und Vollständigkeit ohne Gewähr)

Die Mindestinvestitionskosten liegen bei 2.000 Euro und pro Wohneinheit werden förderfähige Investitionskosten bis maximal 15.000 Euro bezuschusst. Der Investitionszuschuss beträgt einheitlich 10 Prozent der förderfähigen Kosten. Demnach werden je nach Höhe der Investitionskosten Zuschüsse zwischen 200 Euro und max. 1.500 Euro ausgezahlt.
Erfolgen die genannten Einbruchsschutz-Maßnahmen in der Kombination mit barrierereduzierenden Maßnahmen kann ein Kombi-Antrag gestellt werden. Für barrierereduzierende Einzelmaßnahmen beträgt die Höhe des Zuschusses 10 Prozent der förderfähigen Kosten bis max. 5.000,- EUR pro Wohneinheit - für den Standard "Altersgerechtes Haus" beträgt die Höhe des Zuschusses sogar 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten bis max. 6.250,- EUR pro Wohneinheit. Zuschussbeträge unter 200,- EUR werden nicht ausgezahlt.

LKA-anerkannter Errichter

Die ME Sicherheit GmbH, Witten ist LKA-anerkannter Errichter für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen, sowie VdS-anerkannter Errichter für Einbruchmelde- und Brandschutztechnik. Aus diesem Grund ist das Unternehmen verpflichtet sich kontinuierlich über neue Produkte der Sicherheitstechnik, geänderte Arbeitsweisen von Einbrechern, Anpassungen der Empfehlungen von Polizei und Feuerwehr auf dem Laufenden zu halten.

Um Kunden der ME Sicherheit eine passgenaue individuelle Beratung zukommen zu lassen und stets ein optimales Angebot unterbreiten zu können, werden Mitarbeiter des Unternehmens regelmäßig in zielführenden Weiterbildungsmaßnahmen umfassend zu den Themen „Einbruchsschutz und Brandschutz“ trainiert.

Ausführliche Informationen und Termine für individuelle Beratungsgespräche können telefonisch unter der Rufnummer +49 (0) 2302 27 81 177 angefordert, bzw. vereinbart werden.
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Nähere Informationen erhalten Sie direkt über die KfW

Die kostenfreie Service-Rufnummer der KfW ist erreichbar unter 0800 5399002 (Montag bis Freitag: 08.00-18.00 Uhr).

Umfassende Informationen und Downloads zu den Förderprogrammen finden Sie außerdem auf der KfW-Homepage unter www.kfw.de/einbruchschutz.

Detaillierte Informationen (Direktlinks) mit Konditionen, Formularen, Checklisten und Merkblättern: